EULA (Kanal)
Die End User License Agreement (kurz EULA, dt.: Endbenutzer-Lizenzvertrag) bezeichnet einen versteckten Kanal, welcher auf der Nintendo Wii vorinstalliert ist. Er verbindet sich mit dem Internet, um die aktuelle Version des Lizenzvertrages abzurufen, der die Benutzung der Wii-Internet-Services und dem seit 2013 abgeschalteten WiiConnect24 regelt. Die letzte Aktualisierung des Textes geschah am 01. September 2007. Der Kanal kann in den Interneteinstellungen der Wii unter "Vertrag/Kontakt" gestartet werden, oder wenn dem Vertrag noch nicht zugestimmt wurde und der Wii-Shop-Kanal oder ein WiiConnect24-Kanal aufgerufen wird.
EULA | |
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Allgemein | |
Publisher | Nintendo |
Typ | Versteckt |
Version | 3 |
Blöcke | 16 Blöcke |
Benötigtes IOS | IOS56 |
Funktionsweise
Der Kanal verbindet sich über eine unverschlüsselte Verbindung mit cfh.wapp.wii.com und zeigt die Internetseite in einem scrollbaren Fenster an. Die URL setzt sich folgendermaßen zusammen:
http://cfh.wapp.wii.com/eula/LÄNDERCODE/SPRACHE.html
also beispielsweise:
http://cfh.wapp.wii.com/eula/078/de.html
für die deutsche EULA. Dies macht es sehr einfach, den Traffic umzuleiten, sodass über RiiConnect24 eine neue EULA angezeigt wird, die auch die Benutzung der Nintendo Wi-Fi-Connection-Alternative Wiimmfi regelt.
Nach dem Akzeptieren der EULA kehrt der Nutzer in das Wii-Menü zurück, egal, welche Software vorher gestartet wurde.
Klausel zum automatischen Update
In den Datenschutzrichtlinien der Wii-Internet-Services steht:
„D. Aktualisierung (Update) und Verbesserungen (Upgrades)
Um sicherzustellen, dass Ihre Wii-Konsole ordnungsgemäß und effizient funktioniert, werden wir automatisch Updates, Patches, Upgrades und ähnliche Software auf Ihre Wii-Konsole laden.“
Dies hat insbesondere in der Homebrew-Szene für Verwirrung und Furore gesorgt. Nintendo hatte von diesem Feature jedoch nie Gebrauch gemacht. Erst mit dem Nintendo 3DS wurden Updates automatisch heruntergeladen und mit dem Nachfolger der Wii - der Wii U - wurden Updates sowohl automatisch heruntergeladen, als auch installiert.
Situation in Deutschland
Da der Käufer beim Kauf der Konsole keinen Einblick in die EULA hat und sie beim Kauf nicht vereinbart wurde, ist diese in Deutschland nicht rechtskräftig. Dies gilt auch, wenn "Ich akzeptiere" gewählt wird.[1]
Einzelnachweise